Beitragsordnung

Gültig ab 01.01.2008 | Stand: 17.03.2024

Grundlage

Grundlage dieser Beitragsordnung ist § 9, Abs. 4 der Satzung des Kreis-Imkervereins Ingelheim-Bingen e.V. (KIV). Die Bestimmungen zu den Mitglieds- bzw. Förderbeiträgen sind im § 9 der Satzung des
KIV festgelegt. Die verschiedenen Arten der Mitgliedschaft beschreibt § 3 bis § 6 der Satzung des KIV.
Der Kreis-Imkerverein Ingelheim-Bingen e.V. (KIV) erhebt von seinen Mitgliedern einen Vereinsbeitrag. Die Höhe des Vereinsbeitrages beschließt die Mitgliederversammlung. Mitglieds- bzw. Förderbeiträge sind Einnahmen zu Gunsten des KIV.

Gültigkeit / Änderungen

Die Beitragsordnung des KIV wurde von der Mitgliederversammlung am 10.03.2007 beschlossen und gilt ab 01.01.2008.

Die Änderung der Beitragsordnung des KIV für Jugendliche wurde von der Mitgliederversammlung am 09.03.2012 beschlossen. Es gelten die nachstehenden Beiträge ab 01.01.2013.

Geltungsbereich

Die Beitragsordnung gilt für

  • Ordentliche Mitgliedschaft
  • Fördernde Mitgliedschaft
  • Außerordentliche Mitgliedschaft
  • Ehrenmitgliedschaft und Ehrenvorsitz

Höhe der Mitglieds- bzw. Förderbeiträge

  • Ordentliche Mitgliedschaft 12,00 €
  • Fördernde Mitgliedschaft 12,00 €
  • Außerordentliche Mitgliedschaft 12,00 €
  • Ehrenmitgliedschaft und Ehrenvorsitz 12,00 €
  • Jugendmitglieder sind beitragsfrei 0,00 €

Die Beiträge werden in einer Jahresabrechnung erhoben.

Beiträge an Verbände, Versicherungen und andere

In die Beitragsrechnung werden auch die folgenden Beiträge aufgenommen:

  • Beiträge an den Landesverband Imkerverband Rheinland (IVR)
  • Beiträge an den Deutschen Imkerbund (D.I.B.)
  • Beiträge für Imkerversicherungen (Grundbeitrag, Unfallversicherung, Rechtschutzversicherung)
  • Kosten für Abonnements von Fachzeitschriften
  • sonstige Umlagen

Auch diese Beiträge sind Bestandteil der Jahresrechnung an die Mitglieder des KIV.

Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (BG) werden ab dem 26. Bienenvolk separat von der BG berechnet. Über die Höhe der oben genannten Beiträge und Gebühren an Verbände, Versicherungen und andere kann die Mitgliederversammlung nicht entscheiden. Sie werden von den jeweiligen Institutionen festgelegt und an die entsprechenden Stellen abgeführt (für KIV durchlaufende Gelder).


Beitragsordnung des Imkerverband Rheinland e.V.