Wenn ImkerInnen eine geeichte Waage benötigen

ImkerInnen, die ihren Honig in DIB-Gläsern mit Gewährverschluss abfüllen, müssen sich an die Vorgaben des Deutschen Imkerbundes halten. Ein Merkblatt des DIB weist ausdrücklich darauf hin, dass ImkerInnen bei der Verwendung des Glases für Inhalt und Aufmachung haften.

Unter anderem schreibt der DIB vor, dass ImkerInnen ihren Honig mit einem geeichten Messgerät abfüllen müssen. Entsprechende Waagen sind im Handel erhältlich und kosten in der Regel eine deutlich dreistellige Summe. Auf Onlinemarktplätzen sind Geräte unter 200 Euro verfügbar. Ob hier die Eichung zulässig ist, gilt es sorgfältig zu prüfen.


Wer eine gebrauchte Waage erwirbt, muss darauf achten, dass die Waage eichfähig ist und am besten schon mal geeicht war. Ist das er Fall, übernimmt im Bereich des Kreis-Imkervereins Ingelheim-Bingen e.V. das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz die Nacheichung. Wer zur Zentrale nach Bad Kreuznach fahren möchte, muss vorher per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Außerdem berät das Amt im Vorfeld auch, ob eine Waage überhaupt eichfähig ist. Die Eichgebühr beträgt 85,50 € – wer seine Waage in Bad Kreuznach prüfen lässt, erhält einen Nachlass von 50 Prozent.

Gewichte, wie sie etwa bei einer hier gezeigten Tafelwaage zu Einsatz kommen, müssen ebenfalls geeicht sein. Auch dies übernimmt das Landesamt für Mess- und Eichwesen. Kostenpunkt: 10 € pro Gewicht.

Wer sich den Aufwand sparen will, eine geeichte Waage zu betreiben, kann übrigens beim Kreis-Imkerverein Ingelheim-Bingen e.V. ein geeichtes Gerät leihen. Ansprechpartner ist Elmar Weidinger, der per E-Mail zu erreichen ist.

Stand: Juni 2020 | dh